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   BSG, 10.12.2013 - B 13 R 53/11 R   

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https://dejure.org/2013,43044
BSG, 10.12.2013 - B 13 R 53/11 R (https://dejure.org/2013,43044)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2013 - B 13 R 53/11 R (https://dejure.org/2013,43044)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 53/11 R (https://dejure.org/2013,43044)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 Halbs 2 SGB 1, § 77 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b SGB 6, § 99 Abs 1 S 2 SGB 6, § 1 S 1 SGB 10, § 40 Abs 1 SGB 10
    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente nach dem ZRBG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückwirkende Gewährung einer Rente nach dem ZRBG; Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung auf einen Zeitraum von vier Jahren

  • rewis.io

    Rentenversicherung - früherer Rentenbeginn und rückwirkende Gewährung einer Rente nach dem ZRBG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Gewährung einer Rente nach dem ZRBG; Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung auf einen Zeitraum von vier Jahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 03.05.2005 - B 13 RJ 34/04 R

    Neufeststellung einer Bestandsrente nach Inkrafttreten des Gesetzes zur

    Auszug aus BSG, 10.12.2013 - B 13 R 53/11 R
    Diese Konstellation sei mit jener vergleichbar, wie sie dem Urteil des BSG vom 3.5.2005 (BSGE 94, 294 = SozR 4-2600 § 306 Nr. 1) zur Nichtanwendung von § 306 SGB VI bei Bestandsrentnern, die in Ghettos gearbeitet haben, zugrunde gelegen habe.

    Diese Auslegungsregel folge insbesondere aus der Entscheidung des BGH vom 22.2.2001 (IX ZR 113/00 - LM BEG 1956 § 35 Nr. 37) und des BSG vom 3.5.2005 (BSGE 94, 294 = SozR 4-2600 § 306 Nr. 1) .

    Die Klägerin könne aus dem Urteil des BSG vom 3.5.2005 (BSGE 94, 294 = SozR 4-2600 § 306 Nr. 1) mangels vergleichbarer Fallgestaltung kein für sie günstigeres Ergebnis herleiten.

  • BSG, 03.06.2009 - B 5 R 26/08 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Auszug aus BSG, 10.12.2013 - B 13 R 53/11 R
    Unter Berücksichtigung der geänderten Rechtsprechung des BSG vom 2. und 3.6.2009 (BSG vom 2.6.2009 - BSGE 103, 190 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 7; BSGE 103, 201 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 5 und B 13 R 85/08 R; BSG vom 3.6.2009 - BSGE 103, 220 = SozR 4-5075 § 1 Nr. 8; B 5 R 66/08 R) könne die Klägerin auf ihren im September 2002 gestellten Rentenantrag bereits ab 1.7.1997 Altersrente beanspruchen.

    Dieser Teil profitiere nur davon, dass über die Rentenanträge nicht mehr vor den Urteilen des BSG vom 2. und 3.6.2009 (aaO) rechtskräftig entschieden worden sei.

    Dies werde durch die Rechtsprechung des BSG vom 2. und 3.6.2009 (aaO) und die Gesetzesmaterialien (BT-Drucks 14/8583 S 6) bestätigt, wonach möglichst alle Verfolgten, die in einem Ghetto eine Beschäftigung ausgeübt haben, in den Genuss der nach dem ZRBG vorgesehenen Rentenzahlungen kommen sollten.

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus BSG, 10.12.2013 - B 13 R 53/11 R
    Anhaltspunkte für eine willkürliche Rechtsanwendung lägen nicht vor, weil sich die als rechtswidrig erkannten Verwaltungsentscheidungen an dem Urteil des BSG vom 18.6.1997 (BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15) orientiert hätten.
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